Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...??? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 03.09.2024, 00:12 (vor 434 Tagen) @ Kasandra

Soll ich dem MA raten, aufgrund der Hemmung darauf zu bestehen einen "verlängerten" SB-Ausweis anzufordern, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.

Solange ein Bescheid wegen Verfahrensschritten bzw. Rechtsbehelfen noch nicht rechtskräftig geworden ist, bleibt der alte Bescheid in Kraft gem. § 86a SGG. Der Schwerbehindertenausweis muss für voraussichtliche Dauer des Verfahrens verlängert werden.

Für verständige Versorgungsämter ist das i.d.R. eine Selbstverständlichkeit nach dem § 199 SGB IX: „am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides“. Siehe dazu auch VdK-Merkblatt und das ifb-Lexikon.

Gruß,
Cebulon


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