Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...??? (Allgemeines)
Hallo,
danke für Eure Antworten!
Genau so sehe ich es auch! Ich konnte heute mit dem MA telefonieren und wollte eine Kopie des aktuellen Ausweises.
Den hat der MA nicht. WEIL - der Rechtsbeistand des MA hat den MA nicht informiert, dass durch die Klage die Hemmung vorliegt!!!! Was ein Brett!!!
Setzen und sechs für den Rechtsbeistand!
Der MA wird nun umgehend einen Ausweis beantragen.
Auch das GA hat der MA - welches vom SG in Auftrag gegeben habt - beim RA angefordert.
Der MA sagte, ich warte noch auf das GA. Da habe ich ihn gestern aufgeklärt - dass das GA - an den Auftraggeber - sprich das SG geht und dann an seinen RA und das VA versendet wird.
Der MA hat gestern Abend noch seinen RA aufgefordert - das GA zu erhalten. Bis heute spätnachmittags noch keine Reaktion von seinen RA. Lt. Aussage des MA - hatte der GA gesagt, das GA dauert max. 4 Wochen. Somit sollte es bereits seit ca. 5 Monaten allen Parteien vorliegen!!!!
Auch schien der MA noch keinen weiteren Schriftsatz zur Kenntnis von seinem RA erhalten zu haben.
Traurig traurig, das Sozialrecht wird hier so gering bezahlt, da ist es wirklich eine Glücksache einen engagierten RA zu bekommen.
Leider sehe ich perspektivisch mit viel Glück einen GdB von 30 und wir können die Gleichstellung beantragen. Aber dann haben wir auch schon mal etwas gewonnen.
Die Motivation des MA war - er hat ein Organ verloren - muss halbjährlich Arzttermine wahrnehmen und die 5 Tage Zusatzurlaub - davon 2 abgezweigt.
Mit dem Vorgehen war der MA fein - obwohl der Zusatzurlaub ja zur Erholung sein soll und nicht zur Abdeckung von Arztterminen.
So gesehen, ich bin froh, dass unsere Personalabteilung sehr aufmerksam war und nachgefragt hat.
Es bleibt spannend und ich habe den MA jetzt kennen gelernt und versuche so gut wie möglich zu unterstützen.
Das ist doch auch schon mal was!
Viele Grüße
Kasandra