Hemmung SB-Eigenschaft durch Klage im Betrieb...??? (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Tuesday, 03.09.2024, 08:16 (vor 438 Tagen) @ Kasandra

Guten Morgen Kassandra,

in die weitere Betrachtung sollte der § 199 herangezogen werden.
Solange wie der herabsetzende Bescheid keine Rechtskraft hat und noch keine 3 Monate nach Eintritt der Rechtskraft verstrichen ist, ist der schwerbehinderte Mensch als solches zu würdigen.
Ausweis ist beim zuständigen VA zu verlängern.

Mit dieser Taktik schon einige Mitarbeiter in die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte bekommen.


Gruß
Bifavi


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