… und an die Leser denken (Allgemeines)
... solche für Nichtjuristen nicht allgemein geläufige und teils sogar mehrdeutige Abkürzungen wie „GA“ kurz zu erklären oder aber auszuschreiben ...
Dabei bewährt es sich meistens schon, den Begriff mindestens beim ersten "Vorkommen" im Text auszuschrieben und dann das Kürzel in Klammen dahinter zu setzen á la "... Gutachten (GA) ..."
In Folge kann man dann das Kürzel häufiger nutzen - und es ist unschädlich, bei längeren Texten dann dennoch ab und zu mal wieder den ausgeschriebenen Begriff einzuflechten.