Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)

Kasandra, Friday, 01.11.2024, 21:53 (vor 717 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

in meinem Verständnis besteht der Zusatzurlaub zur Erholung und Regenerierung der betroffenen SB´s.

Somit kann und darf kein Freizeitausgleich auf Kosten dieses Zusatzurlaubes verrechnet werden.

Hier stelle ich mir die Frage, wie wird / oder werden die Stunden oder Tage zu den gesunden Mitarbeitern berechnet und ausgeglichen!

Der Zusatzurlaub dient der Erholung und nicht zur Wahrnehmung von Arztterminen (ich nehme den ZusatzuUrlaub für Arzttermine...) und verplempere dadurch "Kraft und Energie" zur Erholung!

Das ist nicht im Sinne des Gesetzes!

Es ist egal, ob man die 5 Tage auf dem Sofa chillt oder eine Urlaubsreise macht. Die 5 Tage sind nicht einzusetzen für Arztbesuche oder sonstige vom AG geplante freie Tage.

Mit welcher Berechtigung sollte ein AG den SB-MA freie Tage vorgeben in interner Verrechnung?

Dies lässt sich für alle MA lösen z. B. jeden Tag 10 Minuten länger arbeiten = Brückentage zwischen den Jahren sind somit eingearbeitet.

Viele Grüße,

Kasandra


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