Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)

MatthiasNRW, Monday, 04.11.2024, 10:14 (vor 715 Tagen) @ Phönix

Es geht nicht um verbeamtete Lehrer, deren Anspruch auf Zusatzurlaub über wöchentliche Pflichtstundenermäßigung abgegolten wird. Dies ist im Schulrecht so verankert!

Hier möchte ich widersprechen.

Gemäß Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich (BASS 21-06 Nr. 1.2) gilt:

"Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten gemäß § 20 Absatz 4 FrUrlV NRW auch den zusätzlichen Urlaub (§ 208 SGB IX) während der unterrichtsfreien Zeit."

§ 20 Absatz 4 FrUrlV NRW: "Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen erhalten den Erholungsurlaub während der Schulferien."

Die Pflichststundenermäßigung ist hiervon getrennt zu betrachten und wird geregelt in den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (BASS 11-11 Nr. 1.1), dort in § 2 Abs. 3 für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte mit mind 50% Pflichtstunden bzw. für Teilzeitbeschäftigte im Tarifbeschäftigungsverhältnis mit weniger als 50% Pflichtstunden in BASS 21-05 Nr. 15.

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Gruß
Matthias


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