Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)
Hallo,
zu Zusatzurlaub in Schließzeiten eines Betriebes/einer Dienststelle wirst Du speziell auch nichts finden, da dies dem allgemeinen Urlaubsrecht unterworfen ist.
Ein AG/Dienstherr darf zwar "Betriebsurlaub" anordnen, aber nach der allgemeinen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nicht mehr als 3/5 des Urlaubsanspruchs eines AN.
Hat der AG/Dienstherr mehr Betriebsurlaub/Schließzeiten, als er durch Zugriff auf den Erholungsurlaub kompensieren kann, befindet er sich tendenziell im sog. "Annahmeverzug" gem. § 615 Satz 1 und 2 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Ob es hier für Schulen besondere Regelungen gibt, solltet Ihr prüfen lassen.
--
&Tschüß
Wolfgang