Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 03.11.2024, 15:12 (vor 716 Tagen) @ Phönix

Hallo,

zu Zusatzurlaub in Schließzeiten eines Betriebes/einer Dienststelle wirst Du speziell auch nichts finden, da dies dem allgemeinen Urlaubsrecht unterworfen ist.
Ein AG/Dienstherr darf zwar "Betriebsurlaub" anordnen, aber nach der allgemeinen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nicht mehr als 3/5 des Urlaubsanspruchs eines AN.

Hat der AG/Dienstherr mehr Betriebsurlaub/Schließzeiten, als er durch Zugriff auf den Erholungsurlaub kompensieren kann, befindet er sich tendenziell im sog. "Annahmeverzug" gem. § 615 Satz 1 und 2 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Ob es hier für Schulen besondere Regelungen gibt, solltet Ihr prüfen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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