Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Saturday, 02.11.2024, 19:39 (vor 716 Tagen) @ Phönix

Hallo,
interessante Frage. Ich sehe das so:
Es gibt die Regelung, dass Urlaub in den Schließzeiten zu nehmen ist. Dies war sicher den Beschäftigten bei Abschluss des Arbeitsvertrages bewusst.

Nichtbehinderte müssen ihre z.B. 30 Urlaubstage in die Schließzeiten legen und für die restlichen ca. 20 Tage Überstunden ansammeln.

Schwerbehinderte müssen ihre 35 Urlaubstage in die Schließzeiten legen und für die restlichen ca. 15 Tage Überstunden ansammeln.

Eine Benachteiligung kann ich dabei nicht erkennen.

Gruß Paul


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion