Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)
Hier mal eine kleine Rückmeldung:
Wie sich herausgestellt hat, u.a. mit einer Anfrage von mir beim Dienstgeber, war es bisher nur gelebte Praxis, dass der Urlaub der Tarifmitarbeitenden an den Schulen fast ausschließlich während der Schließzeiten gewährt wurde. Lediglich Sonderurlaub (z.B. Sterbefall, Hochzeit, Einschulung) und Erholungsurlaub (in begründeten Fällen z.B. Gerichtstermin, Familienfeiern usw.), wurden außerhalb der Schließzeiten gewährt.
Es gibt weder eine vertragliche Grundlage noch anderweitige Vereinbarungen! Seit Jahren wurde neuen Mitarbeitenden einfach vermittelt: "Wenn sie hier anfangen, gibt es den Urlaub nur in den Schließzeiten." Weder besteht bei den Leitungskräften eine Klarheit darüber, dass sie den Urlaub nicht komplett verplanen dürfen, noch haben Mitarbeitende dies bisher wirklich in Frage gestellt. Bis auf die eine Anfrage vor kurzem an mich, von einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung bezogen auf den Zusatzurlaub.
Das System, Urlaub nur in den Schließzeiten, scheint auch in der Praxis erforderlich zu sein, da man sonst die Betreuung an den Schulen nicht mehr vollumfänglich gewährleisten kann.
Mein Dienstgeber möchte nun schnell eine Dienstvereinbarung zu dem Thema mit MAV und SBV abschließen, wobei die Kindertagesstätten und Kindergärten mit einbezogen wwerden sollen. Es baut sich gerade auch eine breite Front der Schulleiter gegen die SBV auf, sind wohl alle etwas ungehalten.
Gruß
Phönix