Zusatzurlaub eingebettet in den Schließzeiten einer Schule (Allgemeines)
Da die Mitarbeitenden im Regelfall nicht über so viele Urlaubstage verfügen, müssen zusätzliche freie Tage mit der Leistung von Überstunden angespart werden.
Gibt’s denn dafür eine gesetzliche Rechtsgrundlage?
Gruß,
Cebulon