Widerspruch SBV gegen Einstellung nicht SB Bewerber (Einstellung)

Cebulon, Thursday, 12.12.2024, 11:00 (vor 401 Tagen) @ Iris 22

ein nicht SB Bewerber eingestellt werden soll, der keine der geforderten Ausbildungen, fachliche Qualifikationen erfüllt (öffentlicher Arbeitgeber, wir erfüllen auch die Beschäftigungspflicht nicht)

Hallo Iris,

dabei kommt es darauf an, ob diese Ausbildungen und Qualifikationen in der Stellenausscheibung als Kann-, Soll- oder Muss-Voraussetzungen gefordert sind. Das ist der rechtliche Maßstab. Daran ist der Arbeitgeber ggf. gebunden. Alles ausführlich kommentiert im Kommentar LPK-SGB IX zu § 164 SGB IX.

Jedenfalls hat Arbeitgeber die Gründe zu „erörtern“ unter Darlegung der Gründe mit SBV bzw. Personalrat nach § 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX, soweit diese nicht einverstanden mit beabsichtigter Auswahl. Dann muss er Farbe bekennen. Das könnte z.B. auch im nächsten Monatsgespräch sein.

§ 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX
„7Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 176 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. 8Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört.“

Gruß,
Cebulon


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