Widerspruch SBV gegen Einstellung nicht SB Bewerber (Einstellung)

WoBi, Thursday, 12.12.2024, 12:05 (vor 362 Tagen) @ Iris 22

Hallo Iris 22,

bei dem Programm "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" geht es doch um die Einstellung von externen Personen. Oder sollen Beschäftigte bereits Beschäftigte intern abwerben?

Bei einer externen Einstellung ist § 164 Abs. 1 SGB IX und bei öffentlichen Arbeitgebern zusätzlich § 165 SGB IX zu beachten. Als öffentlicher Arbeitgeber wirkt Art. 33 Abs. 2 GG mit der "Bestenauslese".

Mit einer nur internen Ausschreibung kann keine externe Einstellung erfolgen. Es ist zwingend die Agentur für Arbeit einzubinden.
Zuvor hat der Arbeitgeber mit der SBV und dem PR (BR private Arbeitgeber) zu prüfen, ob bereits Beschäftigte mit einer (Schwer-)Behinderung für diesen vakanten Arbeitsplatz geeignet sind und diese dorthin versetzt oder befördert werden wollen.

Mehr zur Prüfpflicht über die "Suche:" oben links - Suchwort Prüfpflicht Return oder Los

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Gruß
Wolfgang


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