Beteiligung SBV während Antragsverfahren (Gleichstellung)

Peachy, Hannover, Wednesday, 26.02.2025, 09:53 (vor 286 Tagen)

Es gibt vom BAG ein Beschluss Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.1.2020, 7 ABR 18/18 u.a. bzgl. Beteiligung der SBV während des Antragsverfahrens.
Hier wird meist eine Beteiligung ausgeschlossen bei "Umsetzung".
Ich ging bis dato davon aus, dass die SBV allgemein beteiligt/angehört werden muss, da der Antrag ab Tag der Stellung (erstmal) gilt und der Mensch bereits ab Antragsstellung quasi gleichgestelltr ist (bis der entgültig beschieden ist)

https://www.kanzlei-rinklin.de/2020/09/09/beteiligung-der-schwerbehindertenvertretung-bei-gleichstellungsantrag/


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