Beteiligung SBV während Antragsverfahren (Gleichstellung)

Luculus, Wednesday, 26.02.2025, 12:51 (vor 534 Tagen) @ garda

Aber es ist doch so, dass man 4 Wochen nach Antragstellung(Mitwirkungspflichten sind erfüllt) eine vorläufige Gleichstellungsfiktion hat, oder? Leider dauern Gleichstellungen zur Zeit derart lang, dass es massiv bedrohlich für die Beschäftigen wird. Es verschwindet ständig Post, bis zu drei Mal haben Kollegen ihre Unterlagen/Antrag eingereicht. 6 Monate sind mittlerweile Mindestzeit. Im ÖD bekommen wir als Ablehnungsbegründung ständig Kündigungsschutz wegen Tarifvertrag. Wobei die Agentur verkennt, dass personenbedingte Kündigungen seit vielen Jahren trotzdem möglich sind und Herabgruppierungen/Umsetzungen ebenfalls.


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