Beteiligung SBV während Antragsverfahren (Gleichstellung)
Aber es ist doch so, dass man 4 Wochen nach Antragstellung (Mitwirkungspflichten sind erfüllt) eine vorläufige Gleichstellungsfiktion hat, oder?
Falsch, wie schon geschrieben, bzw. viel zu pauschal laut Rechtsprechung. Eine derartige Fiktion gibt es weder bei Wahlen noch generell bei SBV-Beteiligung.
Was anderes mag allenfalls gelten, wenn abweichend in Inklusionsrichtlinien bzw in Inklusionsvereinbarungen über das Gesetz hinaus geregelt.
Es verschwindet ständig Post, bis zu drei Mal haben Kollegen ihre Unterlagen/Antrag eingereicht.
Das ist leider teils auch bei anderen Behörden so wie der DRV. Daher sollte ggf. auf Zustellungsnachweise geachtet werden, auch z. B. bei GKV und Jobcenter, denn auch dort wird ja nachweislich verschlampt. Nachweise sind hilfreich, wenn wieder mal dreist behauptet wird, dass Unterlagen vorgeblich nicht eingegangen seien.
Gruß,
Cebulon