Beteiligung SBV während Antragsverfahren (Gleichstellung)
Guten Morgen Garda,
2. zur Gleichstellung auch andere Bedingungen als GdB 30 oder 40 erfüllt sein müssen z. B. mindesten Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung (18 h/Woche) bzw. Arbeitssuche für mindestens diesen Umfang. Die Gleichstellung kann daher nicht automatisch erfolgen.
Weiterhin zu betrachten ist der § 151 Abs. 4 SGB IX.
Ansonsten stimme ich Deinen Ausführungen zu.
LG
Bifavi