Besuch eines Kollegen im Krankenhaus (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 26.05.2025, 11:31 (vor 169 Tagen) @ prototyp

Hallo,

der pauschale Verweis auf § 178 SGB IX geht ins Leere. § 178 sagt erst mal nichts über den Ort der Mandatstätigkeit aus.

Vielmehr sind hier gem. § 179 Abs. 3 Satz 1 SGB IX auch die allgemeine Erwägungen zur Mandatsarbeit in der Betriebs- bzw. Personalverfassung zu berücksichtigen.

Und in beiden Rechtsgebieten gilt der Grundsatz der Mandatstätigkeit in Präsenz im Betrieb (für BetrVG zB Fitting, § 36 Rn 27), der auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom Gesetzgeber nicht grundsätzlich angetastet wurde. Zwar gibt es natürlich zulässige Ausnahmen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandats, aber diese müssen schon besonders begründet sein.
Für "Krankenbesuche" allgemein ist das schon schwierig zu begründen (Fitting, § 40 Rn 46), bei einer so großen Entfernung ist die Begründung mE kaum möglich. Zumindest müsste geprüft werden, ob zum Einen der Besuch während eines Krankenhausaufenthaltes wirklich zwingend notwendig ist, zum anderen spielt auch die Frage eine Rolle, ob eine wirklich notwendige Kommunikation nicht mit anderen Mitteln (Telefon, Mail, Video) erfolgen kann.

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&Tschüß

Wolfgang


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