Besuch eines Kollegen im Krankenhaus (Allgemeines)
die Grundlage für einen möglichen Besuch zuhause setzt natürlich voraus, dass dies
der Betroffene wünscht.
.... und dass sein Zuhause auch Arbeitsort ist. Kann durchaus sein bei HomeOffice.
Wenn du natürlich eine Rechtsgrundlage kennst, die "rein auf Wunsch hin" auch Besuche zuhause als Mandatsträger erlaubt (ohne Homeoffice o.ä.) samt Berücksichtigung als Arbeitszeit und auch für Fahrtkosten und Versicherung als Arbeitsweg, freue ich mich, dazu zu lernen.
Meiner Kenntnis nach kann das Mandat nämlich nur im Betrieb ausgeübt werden, also an den Standorten und Arbeitsorten der Beschäftigten. Ohne entsprechende Regelungen keine Besuche zuhause, in der Kur oder im Marktcafé - zumindest keine im Mandat.
Privat geht das selbstredend, ist dann aber weder Arbeitszeit noch können Fahrtkosten angesetzt werden.