Besuch eines Kollegen im Krankenhaus (Allgemeines)
Hallo Beate,
als SVB eines Wohlfahrtsverbandes der katholischen Kirche (Dienstgemeinschaft) habe ich mit meinem Dienstgeber Vereinbarungen getroffen, welche mir auch die Möglichkeit geben, Mitarbeitenden an jedem Ort aufzusuchen.
Den Arbeitsort und die Arbeitszeit darf ich fei wählen. Damit habe ich die freie Wahl, wann und wo ich mich mit Mitarbeitenden verabrede. Dies kann im meinem Büro sein, an der Dienststelle des Mitarbeitenden, in der Wohnung des Mitarbeitenden, aber auch in einer Reha Klinik oder Krankenhaus oder sonst wo. Dabei lasse ich mich von der Vernunft und der Verhältnismäßigkeit leiten.
Ein Hemmnis für entsprechende Vereinbarungen zwischen Dienstgeber und SBV sehe ich nicht, wenn diese Vereinbarungen von beide Seiten getragen werden. Es besteht ein Einnehmer darüber, dass eine moderne und praktische Mandatsführung der SBV unserer Dienstgemeinschaft am meisten nützt.
Gruß
Phönix