Besuch eines Kollegen im Krankenhaus (Allgemeines)

Phönix, NRW, Wednesday, 28.05.2025, 07:09 (vor 171 Tagen) @ Kasandra

Hallo Kasandra,

es sind bei mir einzelne Vereinbarungen, die sich im Laufe der Mandatszeiten durch praktische Erwägungen oder Anforderungen ergeben haben, eine Inklusionsvereinbarung besteht nicht. Auch spielt das von Beate angeführte soziale Herz bei meinem Dienstgeber und mir eine große Rolle.

So werden mir auch Aufgaben zugespielt, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV zählen. Vom Dienstgeber wurde mir die Bitte zugetragen, einen Mitarbeitenden (mit Schwerbehinderung) beim erneuten Antragsverfahren für die Erwerbsminderungsrente zu begleiten, denn das erste Verfahren war schon an Fristversäumnissen gescheitert. Der Dienstgeber sah sich in der Pflicht und bedient sich der SBV.

Mit meiner Begleitung war das Verfahren erfolgreich, für den Mitarbeitenden gab des damit einen guten Übergang in den neuen Lebensabschnitt und der Dienstgeber war zufrieden. Seitdem habe ich ein halbes Dutzend solcher Verfahren erfolgreich begleitet, immer auf Anregung des Dienstgebers. Es sind win win Situationen, jeder profitiert.

Die Verfechter einer rechtskonformen Mandatsführung würden sicherlich bei meiner Arbeitsweise graue Haare bekommen.

Aber um zum Thema zurückzukommen, wenn ich von einem Mitarbeitenden angefordert werde, bin ich präsent.

Gruß
Siggi


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