Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss? (Allgemeines)
Guten Abend,
ein sbM ist an mich herangetreten. Er befindet sich nach langer Krankheit seit Monaten im BEM und arbeitet zwar auf seinem alten Arbeitsplatz, bearbeitet jedoch nur ein eingeschränktes Aufgabengebiet.
Als Beispiel: war er vor seiner Erkrankung in seiner Entgeltstufe für die Aufgaben A, B, C und D zuständig, bearbeitet er derzeit nur noch A (in Teilzeit). Damit kommt er gut zurecht.
Nun wächst von mehreren Seiten zunehmend der Druck, dass er mehr (bzw. wieder seine ursprünglichen) Aufgaben übernehmen solle. Dem sieht sich der Mitarbeiter aktuell gesundheitlich noch nicht gewachsen.
Der zuständige BEM-Beauftragte wies in einem Gespräch darauf hin, dass eine Herabgruppierung der Entgeltstufe erfolgen müsste, wenn er dauerhaft nicht in der Lage sei, seinen Aufgabenbereich auszufüllen.
Für den Mitarbeiter steht seine Gesundheit im Vordergrund und dass er sein machbares Aufgabengebiet behält, welches seiner Leistungsfähigkeit gerecht wird. Sollte eine Herabgruppierung für den Schutz seiner Gesundheit sinnvoll sein, wäre das für ihn akzeptabel. Auch der Vorgesetzte der Abteilung wäre bereit, ihn zu den aktuellen Bedingungen weiter in der Abteilung zu beschäftigen.
Nun würde ich jedoch gerne klären, ob als Alternative zur Herabgruppierung nicht erst einmal ein Beschäftigungssicherungszuschuss beantragt werden sollte. Mich irritiert, dass von dem BEM-Beauftragten lediglich die Herabgruppierung angesprochen wurde, jedoch nicht der Beschäftigungssicherungszuschuss - so als ob dies erst gar nicht zur Debatte stünde.
Wie schätzt ihr dies ein - wann kommt eine Herabgruppierung in Frage und wann ein Beschäftigungssicherungszuschuss?
Besten Dank.