Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss? (Allgemeines)
Hallo sb2024,
ich kenne Euer Unternehmen nicht, aber bei uns ist erstmal lt. Tarifvertrag geregelt: Der MA wird nach Arbeitsaufgaben entlohnt!
Somit ist tatsächlich eine Herabgruppierung möglich.
Dennoch bin ich jetzt erstmal sehr irritiert: Die BEM-Beauftragte interveniert hier! Das ist au meiner Sicht nicht ihr Job und ihre Kompetenz!!!!
Hier ist der HR-BP gefragt!!!
Die Frage ist auch - wie lange der MA nur den einen AP ausführen kann und ab wann ggf. wie früher die weiteren AP?
Beschäftigungssicherungszuchuss, wird ja auf die Kostenstelle erstattet und nicht an den MA als Entgelt weiter gegeben.
Ist das Interationamt eingeschaltet und im BEM?
Wie sieht es aus? T-EMR beantragen? Finanzielle Absicherung und zugleich Teilhabe am Arbeitsleben?
Viele Grüße,
Kasandra