Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 20.07.2025, 11:54 (vor 118 Tagen) @ sb2024

Hallo,

bevor hier Fakten geschaffen werden, ist zuallererst ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Hier können dann alle Lösungsmöglichkeiten und insbesondere auch externe Unterstützung besprochen und geklärt werden. Als SBV ist es Deine gesetzliche Pflicht, dieses Verfahren beim AG zu beantragen. Auch sollte der betroffene AN so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen zum örtlich zuständigen IFD.

Ohne ein solches Präventionsverfahren wären alle Schritte des AG zur Herabstufung grob diskriminierend.

Gesetz geht immer noch TV, Arbeitsvertrag und Direktionsrecht des AG vor!

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion