Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss? (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 21.07.2025, 19:55 (vor 112 Tagen) @ magheinz

Ich bin jetzt erst mal davon ausgegangen, das BEM ersetzt das Präventionsverfahren. An sich sind ja die selben Akteure beteiligt.

Das ist – beides – so nicht ganz richtig: Denn bei einer Prävention gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX muss generell zwingend immer stets auch das InA eingeladen werden. Auch hängt z.B. weder Verfahren noch InA-Beteiligung rechtlich von „Zustimmungen“ des betroffenen sbM ab (im Unterschied zum BEM).

Gruß,
Cebulon


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