Herabgruppierung oder Beschäftigungssicherungszuschuss? (Allgemeines)
Ich bin jetzt erst mal davon ausgegangen, das BEM ersetzt das Präventionsverfahren. An sich sind ja die selben Akteure beteiligt.
Das ist – beides – so nicht ganz richtig: Denn bei einer Prävention gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX muss generell zwingend immer stets auch das InA eingeladen werden. Auch hängt z.B. weder Verfahren noch InA-Beteiligung rechtlich von „Zustimmungen“ des betroffenen sbM ab (im Unterschied zum BEM).
Gruß,
Cebulon