SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung (Allgemeines)
*Hintergrund meiner Frage:*
Ich habe gelesen, dass *Ersatzmitglieder des Betriebsrats* den *einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz* nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied *mindestens drei Monate lang* vertreten haben.
*Wie verhält es sich dagegen bei der SBV (Schwerbehindertenvertretung)?*
Gilt der Kündigungsschutz auch dann, *wenn man beispielsweise alle zwei Wochen vertretend tätig war?*