SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.10.2025, 16:01 (vor 64 Tagen) @ SuperSBV

Hallo,

das hier

Ich habe gelesen, dass *Ersatzmitglieder des Betriebsrats* den *einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz* nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied *mindestens drei Monate lang* vertreten haben.

ist definitiv falsch.
Weder § 15 Abs. 1 (Betriebsrat) noch § 15 Abs. 2 (Personalrat) KSchG,
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html

die jeweils auch auf die SBV anwendbar sind, kennen irgendeine "Mindestmandatszeit" für das Einsetzen des nachlaufenden Kündigungsschutzes. Es ist sogar möglich, daß der Kündigungsschutz sogar schon nach wenigen Minuten des Amtierens einsetzt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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