SBV Stellvertreterin - Kündigungsschutz bei Betriebsbedingter Kündigung (Allgemeines)
Hallo,
das hier
Ich habe gelesen, dass *Ersatzmitglieder des Betriebsrats* den *einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz* nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied *mindestens drei Monate lang* vertreten haben.
ist definitiv falsch.
Weder § 15 Abs. 1 (Betriebsrat) noch § 15 Abs. 2 (Personalrat) KSchG,
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html
die jeweils auch auf die SBV anwendbar sind, kennen irgendeine "Mindestmandatszeit" für das Einsetzen des nachlaufenden Kündigungsschutzes. Es ist sogar möglich, daß der Kündigungsschutz sogar schon nach wenigen Minuten des Amtierens einsetzt.
--
&Tschüß
Wolfgang