SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung? (Allgemeines)
Ich habe gelesen, dass Ersatzmitglieder des Betriebsrats den einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz nur dann erhalten, wenn sie ein ordentliches Mitglied mindestens drei Monate lang vertreten haben.
Hallo Superman,
davon ist mir nichts bekannt. Wo hast Du das denn gelesen mit den „drei Monaten“ – und in welchen Paragrafen genau? Bitte daher diesen Text wörtlich zitieren und exakte Quelle angeben bzw. verlinken bezüglich dieser vorgeblichen Mindestfrist von drei Monaten.
Gruß,
Cebulon