SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung? (Allgemeines)
Ich habe folgendes unter anderem gelesen:
„Kündigungsschutz für
Betriebsrat-Ersatzmitglieder
Ersatzmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, wenn sie an Sitzungen des Betriebsrats, seiner Ausschüsse oder an Schulungen teilnehmen, die nach dem BetrVG als erforderlich anerkannt sind. Dieser Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ersatzmitglied zur Teilnahme aufgefordert wird, und endet in der Regel mit dem Ende der Maßnahme. Wichtig ist, dass dieser Schutz nicht permanent ist, sondern nur für die Dauer der aktiven Teilnahme an Betriebsratstätigkeiten wirkt. Sobald das Ersatzmitglied nicht mehr an Betriebsratssitzungen teilnimmt oder die Schulung beendet ist, endet auch dieser besondere Kündigungsschutz.“