SBV-Stellvertretung: Kündigungsschutz bei betriebsbedingter Kündigung? (Allgemeines)
Dort steht beim Poko-Institut aber doch nichts von diesen angeblichen „drei Monaten“, oder?
Sinngemäß gilt grds. für SBV-Stellvertretung:
Ein Ersatzmitglied des Betriebsrats genießt nachwirkenden Kündigungsschutz für ein Jahr, wenn es tatsächlich Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat, beispielsweise an Sitzungen teilgenommen oder diese vorbereitet hat. Dieser einjährige Schutz beginnt mit dem Ende des Vertretungsfalls, in dem das Ersatzmitglied die Aufgaben des verhinderten Betriebsratsmitglieds übernommen hat.
Jeder Einsatz zählt: Jeder Einsatz als Ersatzmitglied kann die einjährige Schutzfrist neu beginnen lassen, da die Nachwirkung an die konkrete Tätigkeit geknüpft ist.
Gruß,
Cebulon