Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht (Versammlung)
Die dt. Rechtsbegriffe „Schwerbehindertenvertretung“ sowie bspw. „schwerbehinderte Menschen“ sind nicht diskriminierend. Diese zwei gesetzlichen Begriffe des Schwerbehindertenrechts in Teil 3 des SGB IX werden höchstrichterlich zB auch vom BAG, BVerwG und BGH verwendet. Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ im Teil 1 des SGB IX umfasst regelmäßig ja nicht die Nachteilsausgleiche laut Schwerbehindertenrecht.
Im SGB IX seit dem BTHG durchgängig "Menschen mit Behinderungen" (doppelter Plural wegen Vielfalt). Und das deutsche Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) ist normatives Recht mit Schutzvorschriften bzw. mit Nachteilsausgleichen für Menschen ab GdB 50 und den diesen gleichgestellten behinderten Menschen. Wie z.B. in § 151 Abs. 1 SGB IX nachzulesen, wird im dritten Teil durchgängig die Bezeichnung "schwerbehinderte Menschen" bzw. "gleichgestellte Menschen" verwendet.
Wer Bezeichnung "Schwerbehindertenvertretung" nicht mag, darf natürlich zum Beispiel "Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen" sagen.
Und wem auch dieses nicht behagen sollte, der muss nach Österreich: Dort gibt es andere Bezeichnungen.
Gruß,
Cebulon