Begriff "Schwerbehinderte" wird nicht gewünscht (Versammlung)

Scheeks, im MTK, Saturday, 15.11.2025, 17:44 (vor 90 Tagen) @ albarracin

Vielleicht fragst Du mal die Kollegin, wie Du eine Versammlung gem. § 178
Abs. 6 SGB IX alternativ benennen sollst, damit die Freistellung und die
Kostentragungspflicht des Arbeitgebers trotzdem rechtssicher ist.
Ich fürchte, da wird diese Kollegin ins Stottern kommen.:-(

Ich stimme dem Ansatz zu, denn der Vorschlag der Kollegin, (nur noch?) "Menschen mit Behinderung" zu sagen, umfasst auch den Personenkreis mit einem anerkannten GdB (also tatsächlich Menschen mit Behinderung(en)) kleiner als 50 (und ggf. auch ohne Gleichstellung), welche garnicht zur Versammlung der schwerbehinderten Menschen eingeladen werden.

Es könnte Erklärungsnot entstehen, wenn so oder so nicht eingeladene Personen mit z.B. einem GdB 20 die Ansprache als Menschen mit Behinderung mitbekommen, sich von dieser Wortwahl zu recht mit eingeschlossen fühlen, aber dann doch gar nicht dabei sind ...
Ich fände es nicht nur deswegen sinnvoller, beim Sprachgebrauch "schwerbehinderte Menschen|Personen" zu bleiben.


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