Freistellung dienstliche Tätigkeiten (Freistellung)
@ Cebulon
Der § 179 ( 2) SGB IX ist da , was die Auslegung betrifft SBV / PersR , eigentlich auf meiner / unserer Seite.
Aber durch die Freistellung i.V.m. der Umsetzung greift doch auch der § 96 (2) SGB IX ( Behinderungsverbot ) .
Durch die Mehrarbeit müsste ich die dienstliche Tätigkeit , die der SBV -Tätigkeit nachgeordnet ist ja im Grunde nicht leisten .....