Freistellung dienstliche Tätigkeiten (Freistellung)

Zoellner @, Monday, 01.12.2025, 07:21 (vor 74 Tagen) @ Cebulon

@ Cebulon

Der § 179 ( 2) SGB IX ist da , was die Auslegung betrifft SBV / PersR , eigentlich auf meiner / unserer Seite.

Aber durch die Freistellung i.V.m. der Umsetzung greift doch auch der § 96 (2) SGB IX ( Behinderungsverbot ) .
Durch die Mehrarbeit müsste ich die dienstliche Tätigkeit , die der SBV -Tätigkeit nachgeordnet ist ja im Grunde nicht leisten .....


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