Freistellung dienstliche Tätigkeiten (Freistellung)
Aber durch die Freistellung i.V.m. der Umsetzung greift doch auch der § 96 (2) SGB IX.
Nein, da dieser alte § 96 SGB IX aufgehoben und 2018 komplett ersetzt wurde durch den neuen § 179 SGB IX per Bundesteilhabegesetz (BTHG) 2016.
Gruß,
Cebulon