Freistellung dienstliche Tätigkeiten (Freistellung)

Cebulon, Wednesday, 03.12.2025, 15:23 (vor 72 Tagen) @ Zoellner

Wo finde die Regelung, dass Schwerbehinderte nur ⅔ der geforderten Leistung "erbringen " müssen?

Das ist viel zu pauschal und daher falsch, wie schon geschrieben. Wer verbreitet derartigen wirren Fake? Richtig ist, dass z. B. 1/52 geringere Menge jährlich erwartbar ist, da eine Woche Zusatzurlaub. Gleiches gilt_entsprechend, sofern geringere Regelarbeitszeit (Wochenstunden) wegen Schwerbehinderung gelten sollte.

Zu diesem Thema vgl. auch diesen Beitrag mit Links sowie BAG vom 11.12.2003 – 2 AZR 667/02, Rn. 26.

Gruß,
Cebulon


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