Freistellung dienstliche Tätigkeiten (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.12.2025, 21:44 (vor 73 Tagen) @ Zoellner

Hallo,

diese "Regel" findest Du nirgendwo, weil es sie so pauschal gar nicht gibt. Die Rechtsprechung hat den Grundsatz entwickelt, daß ein AG auch eine unterdurchschnittliche Leistung in Grenzen ertragen muss.
Und bei behinderungsbedingter Minderleistung muss das Integrationsamt im Rahmen eines Präventionsverfahrens herangezogen werden und ggfs. die Vorraussetzungen eines Minderleistungszuschusses geprüft werden.

Dafür muss der AG/Dienstherr aber auch klare Leistungskriterien haben. Und vor der Erstellung dieser Kriterien drücken sich viele AGs/Dienstherren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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