GdB in der Bewerbung angegeben, möchte aber keine besonde Berücksichtigung (Allgemeines)
Danke für eure Antworten.
Ich habe noch eine weitere Frage?
So wie ich es verstanden habe, sobald die Angabe einer Schwerbehinderung vorliegt (öffentlich Dienst).Ist der Bewerber sofern die konstitutiven Voraussetzungen erfüllt werden einzuladen zum Vorstellungsgespräch.
Einen Nachweis darf ich bis dahin nicht nachfordern.
Wenn es jetzt im Bewerbungsverfahren zu einer patt Situation kommt. Ein nicht behinderter Bewerber und der schwerbehinderter Bewerber sind Punkte gleich.Kommt bei uns folgendes ins Spiel“ Schwerbehinderte oder
diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.“So steht es in den Stellenausschreibungen.
Was ist denn nun mit dem Nachweis über die Schwerbehinderung? Was passiert wenn es denn doch keinen Nachweis gibt ?