GdB in der Bewerbung angegeben, möchte aber keine besonde Berücksichtigung (Allgemeines)
Wenn in einer Ausschreibung als Voraussetzung der Führerschein Klasse B benannt wird
Wenn in dieser Stellenausschreibung „Führerschein Klasse B“ als zwingende Voraussetzung gefordert wird aus sachlichen Gründen (also nicht nur beispielsweise wünschenswert oder etwa vorteilhaft usw.), wie schon geschrieben, so ist dieser Bewerber ohne Führerschein natürlich objektiv ungeeignet für diese Stelle.
Gruß,
Cebulon