Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung? (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 25.10.2006, 08:56 (vor 6399 Tagen) @ Hedi

Hallo Hedi,
trau Dich. Es wird alles nicht so heiß gegegessen, wie es gekocht wird. Es gibt ausreichend Fachliteratur, in die Du Dich einlesen kannst, Seminare gibt es ebenfalls zu hauf und zwar insbesondere für Anfänger. Wenn Du dann mal Basiswissen hast, kannst du langsam darauf aufbauen. Bei besonderen Problemen wird Dir auch jederzeit das zuständige Integrationsamt zur HIlfe zu kommen. Die KOntakte werden den Stellvertretern sicher von der Vertrauensperson zur Verfügung gestellt. Je nachdem wie euer Betrieb gestaltet ist (Betriebskultur) wirst mehr oder weniger Rückrat benötigen, um die Angelegenheiten, die Dir am Herzen liegen durchzubringen. Und natürlich hast Du einen zusätzlichen Kündigungsschutz, analog Personalrat/Betriebsrat. Müßte allerdings noch nachlesen, inwieweit das bei Stellvertretern greift, die nicht regelmäßig mit SB-Tätigkeit betraut sind. Habt ihr denn einen so großen Betrieb, dass ihr gleich 5 Stellvertreter habt> Ist Eure Vertrauensperson denn freigestellt und wie oft wurden bisher die Stellvertreter zur Tätigkeit herangezogen> Aber vielleicht weiß da ja noch einer der anderen Forumteilnehmer eine Antwort, was den Kündigungsschutz betrifft.

Gruß Andrea


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