Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung? (Allgemeines)

Hedi, Wednesday, 25.10.2006, 09:50 (vor 6399 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, unser Betrieb ist wirklich sehr groß (ca. 6000 Mitarbeiter). Wie oft die Stellvertreter zu den entsprechenden Aufgaben herangezogen wurden weiß ich leider nicht, aber wie ich im Vorfeld gehört habe wohl nicht ganz so oft, aber vielleicht sollte das auch zu meiner Beruhigung dienen, wobei ich nicht nur auf dem Papier der Schwerbehindertenvertretung angehören möchte, sondern auch mich entsprechend engagieren möchte.

Das Stellen der Frage nach dem besonderen Kündigungsrecht war für mich nicht leicht. Ich möchte keneswegs den Eindruck erwecken, dass ich nach Vorteilen suche, aber ich habe in letzter Zeit so manchmal meine Zweifel gehabt, wenn ich darüber nachgedacht habe was wohl wäre, wenn ich doch häufiger während meiner eigentlichen Arbeitszeit die Interessen der Schwerbehindertenvertretung wahrnehmen muss und deshalb vielleicht das ein oder andere Mal seltener an meinem eigentlichen Arbeitsplatz anzutreffen bin. Sofen also auch der besondere Kündigungsschutz für Stellvertreter gilt, wäre ich da schon um einiges erleichtert.

Was die Freistellung der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung angeht, so sind diesbzgl. gleich 2 freigestellt.

Sofern das also mit meiner Wahl klappt freue ich mich sehr auf das zukünftige Aufgabenfeld - nur möchte ich halt als Neuling auch nicht gerade etwas falsch machen.

Vielen Dank noch mal für Deine Antwort und viele Grüße

Hedi


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