Einblick in die Liste der Wahlberechtigten und Sozialdatenschutz (Wahlen)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 31.10.2006, 11:39 (vor 6398 Tagen) @ Wolfgang E.

Hilfe,wir haben ein ähnliches Problem. Leider brauchen wir die Lösung möglichst gestern, da die Wahl (vereinfachtes Wahlverfahren) am 07.11.2006 stattfinden soll. Ein Kollege, nicht schwerbehindert, nicht gleichgestellt möchte im vereinfachten Wahlverfahren kandidieren und um von einem Wahlberechtigten in der Wahlversammlung vorgeschlagen werden zu können, will er die Wählerliste einsehen, um die Kollegen entsprechend ansprechen zu können. Weiterhin muss er sein berechtigtes Interesse nachweisen. Wem und in welcher Form > Beim vereinfachten Wahlverfahren gibt es ja keinen Wahlvorstand.

Wolfgang E. sagt zum berechtigten Interesse:

» Wer außer den aktiv Wahlberechtigten einen Rechtsanspruch
» auf Einsicht in die Liste der Wahlberechtigten hat, soweit er ein
» „berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft macht“
» (vgl. § 4 Abs. 1
» SchwbVWO), ist nachzulesen unter
» www.integrationsaemter.com
»

Woher gründet sich der Rechtsanspruch > Weil die Integrationämter es sagen oder weil es hierzu klare Urteile gibt.

Wer kann mir hierzu rechtlich einwandfreie Argumentationshilfen geben > Wir möchten eine Wahlanfechtung natürlich vermeiden.

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit


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