Informationspflicht vom AG (Umgang mit Arbeitgeber)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 15.11.2006, 15:30 (vor 6384 Tagen) @ Caty

Guten Tag Caty!

» Bekomme nicht laufend und unverzüglich vom AG die Informationen wenn ein
» Kollege/in durch einen Bescheid jetz zu meinen "Schäfchen" gehört.
» Meist nur über andere Kollegen oder den Betroffenen selber. Diesel Spiel
» mache ich jetz schon sei 3 Jahren mit und mit meine neuen Amtzeit möchte
» ich mal etwas härter druchgreifen.

Ich bin zwar noch nicht so lange im Amt wie Du, bei mir sind es noch nicht mal 2 Monate, aber die Bitte nach einer Aufstellung ging in dieser kurzen Zeit seitens des AG ins eine Ohr rein, und kam aus dem anderen Ohr wieder raus. :-(

Über das IA habe ich den Arbeitgeberbeauftragten ermittelt und bat bei ihm um ein Gespräch. Dieser zeigte sich freundlich und kooperativ, brachte zum Ausdruck, dass es ihm bekannt sei, Arbeitgeberbeauftragter gegenüber dem IA zu sein, er wußte aber nicht, welche Aufgaben damit verbunden sind. :-(

Somit habe ich ihm einige Links zu diesem Thema aus dieser Seite gemailt. Weiterhin brachte ich die Aufstellung der betroffenen schwerbehinderten Kollegen neben einer regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen ihm und mir unter Prio 1 zum Ausdruck. Den nächsten Termin habe ich über seine Sekretärin bereits gebucht. Ich hoffe, mittels dieses Vorgehens nicht auf 3 Jahre ohne ausreichende Informationsversorgung zu kommen.

Bevor Du zu harten Mitteln greifst, empfehle ich Dir auch die Verständigung mit dem Arbeitgeberbeauftragten, und wenn das nichts hilft, bleibt wohl nur noch die "harte Keule" übrig.

Gruß von Matthias


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