Informationspflicht vom AG (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 24.07.2007, 10:21 (vor 6134 Tagen) @ Caty

Hallo Caty,

ergänzend zu dem von Hans-Peter schon gesagte noch folgender Rat: Versuche zu erreichen, dass alle Beschäftgte sofern sie einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen, dich schon immer zu Zeitpunkt der Antragstellung informieren und mit einbinden. So kannst Du ggf. schon hier auch auf eine optimale Antragstellung hinwirken.

Es könnte auch sein, dass Du im Betrieb als SchwbV vielleicht nicht den optimalen Bekanntheistgrad hast. Hier hilft vielleicht ein Beitrag in de rnächsten Betriebsversammlung um dich und deine Aufgaben und Möglichkeiten der Hilfestellung bekannt zu machen.


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