Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!! (Allgemeines)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Thursday, 16.11.2006, 13:35 (vor 6383 Tagen) @ Golem

Hallo Golem!

» setze Dich bitte mit dem für Dich zuständigen Integrationsamt im
» Verbindung und kläre ab, ob das Integrationsamt diesem Übergang bei Dir
» zustimmen muss.
» Gegebenfalls kannst Du mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch andere
» Lösungsmöglichkeiten finden.

Im Prinzip ein sehr guter Hinweis! Der zuständige Mitarbeiter des IA setzt sich in der Regel wirklich mit dem AG in Verbindung, und beide Prüfen, ob es Alternativen zur Überleitung gibt, indem für den betreffenden Mitarbeiter doch noch eine andere Beschäftigungsmöglichkeit existiert. Jedoch muß man damit rechnen, dass das IA der Überleitung zustimmt, sofern im alten Unternehmen nachweislich keine geeignete Tätigkeit gefunden werden kann.

Grundsätzlich werden bei einer Überleitung alle Rechte und Pflichten mitgenommen. Somit ist zu überprüfen, ob das neue Unternehmen über eine Schwerbehindertenvertretung verfügt. Mit dieser können dann Probleme im Zusammenhang mit der neuen Funktion abgeklärt werden.

Gruß von Matthias
»
»
» Mit freundlichen Grüßen
»
» Golem


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