Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!! (Allgemeines)
Hallo Traute,
erstmal vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Ich habe mich bereits mit dem Integrationsamt in Verbindung gesetzt, die sagen, wenn ich der Überleitung nicht zustimme, ist es nach der Kündiung des AG, möglich, dass das Integrationsamt der Kündigung entspricht. Somit besteht die Möglichkeit auf eine Klage beim Arbeitsgericht.
LG, Myriam