Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!! (Allgemeines)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Friday, 17.11.2006, 10:16 (vor 6382 Tagen) @ Myriam

Hallo Myriam!
» Ich habe bereits eine Beratung
» bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen. Er kennt sich
» jedoch mit dem SGB IX nicht so wirklich aus.

Das ist genau das Problem! Wenn man erst mal bei einem Anwalt sitzt, fallen abgesehen von evtl. Kostenträgern kosten an, und man erfährt viel zu spät, eine doch nicht so richtige Tür benutzt zu haben. Deshalb sollte man vor dem ersten Termin versuchen, telefonisch mit dem Anwalt zu sprechen, um abzuklären, ob das entsprechende Gesetzbuch in seinen Kompetenzbereich fällt.

> Das Integrationsamt hat dies
» mit der ordentlichen Kündigung und des Verlustes des Amtes bestätigt. Dies
» wird dann jedoch meinerseits zu einer Klage beim Arbeitsgericht führen.

Du weißt aber, dass Du in Deinem Betrieb einen schweren "Stand" haben wirst, falls Du mit Deiner Klage durchkommen solltest.

Versteht mich nicht falsch! Ich finde es eine riesen Schweinerei, mittels Überleitungsverträgen den Personalstand auszudünnen!! Aber wir sitzen am kürzeren Hebel! Deshalb solltest Du Dein geringeres Übel abklären! Sicherlich mag Dein neuer Arbeitsplatz mit nicht zu unterschätzenden Unannehmlichkeiten und Unsicherheiten verbunden zu sein. Dagegen steht, im "alten Unternehmen" für die restlich verbliebene Arbeitszeit ausgemobbt zu werden. Bitte berücksichtige auch, dass es inzwischen für Fahrzeuge moderne und hilfreiche Zusatzeinrichtungen gibt!

Gruß von Matthias


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