Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!! (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 16.11.2006, 17:36 (vor 6383 Tagen) @ Schorla73

Hallo Myriam,

hier handelt es sich offenbar um einen Teilbetriebsübergang. Hier kann man Dir nur raten, bitte sofort dich fachanwaltlich beraten lassen. Im Regelfall erfolgt bei einem Widerspruch zu einem Betriebsübergang eine ordentliche Kündigung.

Ob hier der besondere Schutz/ die Widerspruchsmöglichkeit wie sie bei Versetzungen durchaus gegeben ist, sofern Mandatsverlust droht kann ich leider nicht sagen. Daher auch weil hier deine Zukunft doch entscheiden betroffen ist, fachanwaltlichen Rate einholen.

Die Kosten einer Erstberatung sind nicht so hoch, ggf. hast Du ja auch den Anspruch auf Rechtsschutz wegen der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Weiter sollte wenn es um den Job geht der eine oder andere Euro schon drinn sein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion