Überleitungsschreiben: Schwerbehindertenvertretung HILFE !!! (Allgemeines)

traute, Thursday, 16.11.2006, 17:37 (vor 6383 Tagen) @ Schorla73

hallo myriam,
als vertrauenspersonhast du für 1 jahr einen abordnungs- und versetzungsschutz. somit kannst du auch nicht übergeleitet werden, schon gar nicht gegen deinen willen. wenn du damit einverstanden bist, wäre das ok. den schutz solltes du einfodern, notfalls per gericht. dass der AG keinen anderen arbeitsplatz für dich zur verfügung hat, muß er dem IA nachweisen, denn d as hat die zustimmung zu einer veränderung deines arbeitsplatzes zu geben. du kannst dich auch selber mit denen in verbindung setzen und mit an den tisch holen. wer sollte dann deine jetzige tätigkeit machen> wenn ich dich richtig verstanden habe, ist dein jetziger arbeitsplatz auch leidensgerecht. ich würde zu einem anwalt gehen.

ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter, traute


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