Schwerbehinderte unter Bewerbern. Was genau tun? (Einstellung)

hackenberger, Monday, 15.01.2007, 18:42 (vor 6328 Tagen) @ Garcon

Hallo Garcon,

hätte ihr schon eine gewählte SchwbV, so wäre diese hier einzubinden. Sie müsste Kenntnis über aller eingegangenen Bewerbungen Schwerbehinderter erlangen. Sie hätte dann weiter das Recht alle Unterlagen der sonstigen Bewerber einzusehen. Werden Einstellungsgespräche geführt und unter den Bewerbern ist auch nur ein einziger Schwerbehinderter, so hat die SchwbV das Recht der Teilnahme an allen Einstellungsgesprächen.

Der BR sollte prüfen ob er ggf. den § 95 BetrVG nutzen zu können. Der BR kann auch verlangen Kenntnis aller eingegangenen Bewerbungen zu erhalten.

Du verwendest die Abkürzung "RP", was bedeutet diese>> Ich gehe einmal davon aus, dass Du nicht im öffentlichen Dienst arbeitest, denn dort gelten weitere Regelungen bzgl. Bewerbungen Schwerbehinderter.

Ihr solltet ggf. auch einmal prüfen, ob das Handeln des AG ggf. ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG gibt. Weist den AG doch auch einmal auf dieses und die sich hier möglicherweise ergebenen Folgen hin. Dieses Indiz könnte sich ergeben, wenn der AG zu großzügig schwerbehinderte Bewerber vor dem Einstellungsgespräch aussortiert. Aussortieren in diesem frühen Status kann er ohne Probleme wenn, nur Bewerber welche ganz offensichtlich ungeeignet sind.


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