Schwerbehinderte unter Bewerbern. Was genau tun? (Einstellung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 17.01.2007, 08:43 (vor 6326 Tagen) @ Garcon

Hallo Garcon,

» Wir haben noch keine Vertretung, daher ist derzeit der BR selber in der
» Pflicht, da er die Vertretung der Schwerbehinderten in diesem Fall ja auch
» ist.

Nur kurz zur Klarstellung:
Die Personalvertretung ist immer und überall Vertretung ALLER Betriebs- oder Dienststellenangehörigen, also auch die Vertretung der Schwerbehinderten! Diese Aufgabe verpflichtet aber, alle Bediensteten gleich zu behandeln, soweit die Gesetze dies nicht speziell regeln.

Wenn es entsprechend Gesetz zusätzlich auch eine Schwerbehindertenvertretung gibt, so ist dies eine "Guttat" des Gesetzgebers für diese, unsere, schon gesundheitlich so schwer betroffene Gruppe.
Aber schon allein aus den Aufgabenunterschieden von PR/BR und SBV ergibt sich die Wichtigkeit des PR/BR in allen Fragen die Schwerbehinderte betreffen.

Die SBV ist Fachperson in Fragen des Schwerbehindertenrechts und eventuell Fachperson für Krankheiten um es Kollegen zu vermitteln (natürlich nicht Medizinische Fachkraft!)
Die SBV hat die Pflicht zu Beraten! Entscheiden kann sie NICHT!

Der PR/BR hat das Recht der SBV zu zuhören, muss aber nicht zwangsläufig der Argumentation der SBV folgen und entsprechend in Mitbestimmungsfragen u.a. folgen (soweit diese Entscheidung natürlich dann durch Gesetze gedeckt ist).


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