Schwerbehinderte unter Bewerbern. Was genau tun? (Einstellung)

Garcon, Wednesday, 17.01.2007, 09:52 (vor 6325 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede


» Die Personalvertretung ist immer und überall Vertretung ALLER Betriebs-
» oder Dienststellenangehörigen, also auch die Vertretung der
» Schwerbehinderten! Diese Aufgabe verpflichtet aber, alle Bediensteten
» gleich zu behandeln, soweit die Gesetze dies nicht speziell regeln.


Klar, die Frage ist, ob der Br Handhabe hat (Rechte einer SBV ausüber kann wie z.B. an den Bewerbungsgesprächen beiwohnen) solange die SBV nicht gewählt ist>

Seit gestern ist dies der Fall. Wir haben jetzt einen SBV. Leider aus Kandidatenmangel keine Vertretung und der SBV fehlt schon jetzt.

Ist also der BR hier nun in der Pflicht, die besonderen Rechte der Schwerbehinderten zu vertreten>

Wir wollen halt verhindern, das die Schwerbehinderten Bewerber übergangen werden. Das scheint ziel des AG zu sein.

» Wenn es entsprechend Gesetz zusätzlich auch eine
» Schwerbehindertenvertretung gibt, so ist dies eine "Guttat" des
» Gesetzgebers für diese, unsere, schon gesundheitlich so schwer betroffene
» Gruppe.
» Aber schon allein aus den Aufgabenunterschieden von PR/BR und SBV ergibt
» sich die Wichtigkeit des PR/BR in allen Fragen die Schwerbehinderte
» betreffen.

Durchaus :-)

» Die SBV ist Fachperson in Fragen des Schwerbehindertenrechts und eventuell
» Fachperson für Krankheiten um es Kollegen zu vermitteln (natürlich nicht
» Medizinische Fachkraft!)
» Die SBV hat die Pflicht zu Beraten! Entscheiden kann sie NICHT!
» Der PR/BR hat das Recht der SBV zu zuhören, muss aber nicht zwangsläufig
» der Argumentation der SBV folgen und entsprechend in Mitbestimmungsfragen
» u.a. folgen (soweit diese Entscheidung natürlich dann durch Gesetze
» gedeckt ist).

Veto-Recht im BR und Einflussnahme auf betreffende Anträge hat sie schon.

Gruß

Garcon


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